Generelle Entwässerungsplanung GEP

Der Generelle Entwässerungsplan (GEP) ist Grundlage für den Gewässerschutz auf regionaler und kommunaler Ebene. Er zeigt den Ist-Zustand, den Handlungsbedarf sowie die sich daraus ergebenden Massnahmen inkl. deren Kosten und Prioritäten.

Das Gewässerschutzgesetz verpflichtet die Gemeinden eine Generelle Entwässerungsplanung durchzuführen. Zweck des GEP ist die Sicherstellung eines koordinierten Ausbaus der öffentlichen Kanalisation und insbesondere deren Werterhaltung durch einen zweckmässigen Betrieb und Unterhalt oder Sanierung der Abwasseranlagen, welche dem Gewässerschutz Rechnung tragen.

Bei der GEP-Planung arbeitet der AVA eng mit den angeschlossenen Gemeinden zusammen. Verbands- und Gemeindekanalisation werden als Gesamtsystem beurteilt.

Plan_Rorschach